Thermische Bauteilsanierung
Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung
Alles Wichtige im Überblick
Unterstützung für Hochwasser-Betroffene-Betriebe
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Thermische Bauteilsanierung“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.12.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #237
Fenster, Türen, Dach und oberste Geschossdecke
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind.
- Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
- Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
- Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
- Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K
Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Zeitpunkt der Antragstellung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Für die Einhaltung dieser 6-Monatsfrist ist das Datum der Rechnung (bzw. Schlussrechnung) ausschlaggebend.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung zur Bestätigung der Förderungsbedingungen
- Rechnungskopien für die eingereichten Maßnahmen mit Aufgliederung der Leistungsinhalte und Angaben zu Uw-Werten
- eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein,…) der Person, die das Formular zur Förderungsabrechnung und Bestätigung der Förderungsbedingungen unterfertigt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Thermischen Gebäudesanierung – Einzelmaßnahme bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
De-Minimis Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme
01/31 6 31-265
sanierung(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!