Tiefengeothermie
Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #730
Im Sinne einer angestrebten Dekarbonisierung der Fernwärme- und Kältenetze und der industriellen Prozesswärme sowie einer fossilfreien Stromerzeugung, zielt das Förderprogramm insbesondere auf Städte, Gemeinden und Unternehmen ab. Der Förderantrag kann von natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften gestellt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms werden umfassende Untersuchungen unterstützt, die die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit und die standortspezifischen tiefengeothermischen Nutzungsmöglichkeiten basierend auf Erkundungs- und Explorationsmaßnahmen konkreter Umsetzungsprojekte für offene und geschlossene geothermische Nutzungssysteme (hydrothermale und petrothermale Geothermie, tiefe Erdwärmesonden) beinhalten.
Gefördert werden Projekte mit einer Tiefe ab 300 Metern und einer geplanten installierten nutzbaren Mindestwärmeleistung von 1 MW thermisch (z.B. für die Fernwärme, industrielle Prozesse).
Die für eine Förderung vorgesehenen Untersuchungen und Maßnahmen lassen sich thematisch in folgende Bereiche (Module) unterteilen:
Technische Module:
- MODUL 1 Grundlegende Vorstudien
- MODUL 2 Machbarkeitsstudien
- MODUL 3 Erkundung und Exploration
- MODUL 4 Pilotbohrung
Begleitendes Modul:
- MODUL 5 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationsveranstaltungen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Die in den Modulen 1, 2 und 5 eingelangten Anträge werden einer fachlichen und inhaltlichen Prüfung durch die KPC unterzogen. Die in den Modulen 3 und 4 eingelangten Anträge werden danach für eine Jurysitzung aufbereitet, in welcher die Juror:innen die Projekte anhand der Beurteilungskriterien (siehe Kapitel 3.3 und 3.4) bewerten.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung in elektronischer Form erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Datenblatt zur Antragstellung mit detaillierten Beschreibungen zu Zielsetzung, Inhalt und Methoden der Studie bzw. der Untersuchungen/Bohrung
- Absichtserklärungen im Falle von Kooperationen mit anderen Unternehmen
- Projektentwicklungspfad für das Geothermieprojekt
- Aufstellung zu den Kosten, Kostenvoranschläge, Angebote
- Bericht des Kreditinstitutes (nur bei Projektkosten ab 100.000 Euro)
- Für Module 2 bis 4: Nachweis zur eindeutigen Umsetzungsabsicht
- Für Module 3 und 4: Umfassende Machbarkeitsstudie
- Für Modul 4: Die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Bescheide
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden
Hier geht es zum Onlineantrag Tiefengeothermie
Die Informationen zu den Einreichunterlagen für Modul 5 sind auf folgender Webseite zu finden: www.umweltfoerderung.at/expertinnenpool.
Formulare zur Antragstellung:
Datenblatt zur Antragstellung Modul 1 und 2 (Studien)
Datenblatt zur Antragstellung Modul 3 und 4 (Erkundung/Exploration, Pilotbohrung)
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Kontakt
Serviceteam Tiefengeothermie
01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!