Übergangsbestimmungen Photovoltaik-Anlagen

Unterkategorie Solarenergie

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #556 

Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Förderaktion erfolgreich beendet.

Antragstellungen für die Förderaktion Übergangsbestimmungen Photovoltaik-Anlagen des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung sind nicht mehr möglich.

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.

Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.

Der Klima- und Energiefonds fördert mit diesen Übergangsbestimmungen:

  • neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können

Gefördert werden Anlagen die:

  • bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung haben, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann und die Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
  • eine Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 aufweisen.
  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind

Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Photovoltaik-Anlage möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:  

  • ist für die PV-Anlage bereits im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ eine Registrierung erfolgt, muss die Registrierungsnummer angegeben werden
  • liegt keine Registrierung vor, ist ein schriftlicher Nachweis der Beauftragung bzw. Bestellung der PV-Anlage im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erforderlich
  • das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)“ oder das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)“
  • das 7-seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001
  • alle Rechnungen für das Projekt
  • einen Nachweis der Zählpunktnummer
  • den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin (nur bei Anträgen von Privatpersonen)
  • bei Anlagen, bei denen keine Registrierung vorliegt – eine vom Professionisten unterzeichnete Erklärung zur Bestätigung des Beauftragungs- bzw. Bestelldatums (siehe Formular „Erklärung des Professionisten“)

Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. 

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage zur umwelt- und klimafreundlichen Stromerzeugung.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)
Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)
Prüfprotokoll

Weitere Informationen zur Antragstellung

Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at

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