Alles Wichtige im Überblick

Aufgrund der großen Nachfrage musste die Förderaktion Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe 2023 vorübergehend geschlossen werden, da die Budgetmittel ausgeschöpft sind. Eine Fortführung der Maßnahme im Jahr 2025 wird angestrebt, ist jedoch vom Beschluss des Jahresprogramms 2025 und der damit einhergehenden budgetären Dotierung abhängig.

Leitfaden
Liste Energieberater:innen Landwirtschaftskammer 
Liste Energieberater:innen E-Control
Eintritts- und Verzichtserklärung

Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung:

Hinweis: Im Zuge der Endabrechnung können auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer akzeptiert werden (datiert ab 01.01.2024). Der Leistungszeitraum für diese Leistungen muss zwischen 01.01.2024 und 31.12.2025 liegen.

Steuersatz für Photovoltaikmodule
Fragen zum Steuersatz für Photovoltaikmodule
Infobroschüre PV Austria

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #181 

Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

  • Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können die vordefinierten Maßnahmenkombinationen (PV-Anlage + Speicher + Notstromfunktionalität ODER Speicher + Notstromfunktionalität) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahmen. PV-Anlagen allein können im Rahmen von Modul A nicht gefördert werden. Erweiterungen von PV- und Speicheranlagen sind möglich.

  • Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

  • Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

  • Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass Sie für die Module A, B und C zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht. Die Antragstellung des Modul D erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.

Bitte beachten Sie bei Modul D, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.

Folgende, wesentliche Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages (spezifische Unterlagen für Modul A, B, C und D finden Sie im Leitfaden:

  • Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
  • Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
  • Angaben zum Projekt:  wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
  • Technische Daten der Maßnahme: z.B. Modulart, Modulhersteller, Wechselrichterhersteller, Ausrichtung der Anlage, Zählpunktnummer, geplante Modulfläche, Peak-Leistung, jährlich produzierter Stromertrag, Eigenverbrauch;  Nettospeicherkapazität, Bruttospeicherkapazität, Fabrikat, Speichertechnologie, etc.
  • Projektkosten
  • Betrag der benötigten Förderung
  • Modul D: Rechnungen, Formular zur Förderungsabrechnung

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Hinweis: Im Zuge der Endabrechnung können auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer akzeptiert werden (datiert ab 01.01.2024). Der Leistungszeitraum für diese Leistungen muss zwischen 01.01.2024 und 31.12.2025 liegen.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Endabrechnungsformular Modul D- Notstrom
Formular Leuchtenaufstellung Antrag Modul A - LED
Beratungsprotokoll Modul C - Kombimaßnahme 
Liste Energieberater:innen Landwirtschaftskammer
Liste Energieberater:innen E-Control
Informationsblatt zur Antragstellung
Maßnahmenliste
Allgemeine Vertragsbedingungen VOR Umsetzung
Allgemeine Vertragsbedingungen NACH Umsetzung

Kontakt

Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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