Wiener Landesförderung Stromspeicher
Unterkategorie Solarenergie
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #559
Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden natürlichen und juristischen Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.
Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
Gefördert werden:
- Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
Nicht förderungsfähige Anlagen sind:
- Erweiterungen bestehender Stromspeicher-Anlagen
Pro Photovoltaikanlage und Standort kann nur ein Stromspeicher samt Lastmanagementsystem gefördert werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 24 Monate ab Förderungszusage. Förderungsanträge können bis 31.12.2025 gestellt werden.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Angebot zur Errichtung eines Stromspeichers der Fachfirma
- einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt. Stellen Sie Ihren Antrag für eine Landesförderung eines stationären Stromspeichers in Wien bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Land Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Land Wien für Betriebe und juristische Personen
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik
01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!