Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

Unterkategorie Wärme/Kälte

Alles Wichtige im Überblick

Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:

  • Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
  • Modul 2: Wärme- und Kältenetze
  • Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf
  • Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Klicken Sie hier, um zu dem für Sie zutreffenden Modul zu gelangen

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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #277 

Zusätzliche Informationen

Seit 01.07.2024 gelten die neuen Förderungsbestimmungen gemäß den Informationsblättern der vier Module. Nähere Informationen finden Sie hier auf dieser Seite. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht wurden, gelten die vergangenen Förderungsbestimmungen gemäß den Informationsblättern.

Förderungsmittel für die Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen

Gefördert werden:

  • Wärmeerzeugungsanlagen oder Abwärmeauskopplungen zur Einspeisung von Wärme in ein bestehendes oder gleichzeitig zu errichtendes hocheffizientes Fernwärmenetz zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe (Abschnitt A)
  • Kälteerzeugungsanlagen zur Einspeisung von Kälte in ein bestehendes oder gleichzeitig zu errichtendes Fernkältenetz zur Versorgung Dritter (Abschnitt B)

Die Erzeugungsanlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Sie planen gleichzeitig die Errichtung oder Erweiterung eines Fernwärmenetzes? Bitte stellen Sie einen zusätzlichen Förderungsantrag in Modul 2.


Modul 2: Wärme- und Kältenetze

Gefördert werden:

  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe sowie Abwärmetransportleitungen (Abschnitt A) 
  • Kälteverteilnetze zur Versorgung Dritter mit Kälte (Abschnitt B)

Gefördert werden ausschließlich Netze in Gebieten, in denen noch keine Möglichkeit zum Anschluss an eine Fernwärme- beziehungsweise Fernkälteversorgung besteht.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Sie planen gleichzeitig die Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage? Bitte stellen Sie einen zusätzlichen Förderungsantrag in Modul 1.


Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf

Gefördert werden:

  • Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung (ohne Wärmeverkauf), die zur zentralen Beheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden (Abschnitt A)
  • Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur Wärmeversorgung Dritter (Verkauf von Wärme), von zwei bis maximal neun externen Abnehmern oder Abnehmerinnen oder einem jährlichen Wärmeverkauf von weniger als 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe (Abschnitt B)

Die Erzeugungsanlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.


Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Gefördert werden:

  • Erneuerungs- oder Optimierungsmaßnahmen von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt A)
  • Umbaumaßnahmen und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze und Optimierung von Wärmeverteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter (Abschnitt B)

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Entscheidungshilfe - Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

In nur wenigen Klicks erfahren Sie, welches Modul für Ihre Antragstellung relevant ist und gelangen zu den erforderlichen Unterlagen und Informationen.

*Sobald keine zusätzlichen Abnehmer:innen angeschlossen werden und kein zusätzlicher Wärmeverkauf erfolgt, ist ihr Projekt unter Modul 4 einzureichen.
**Bei Abwärmeprojekten gilt die Abnehmeranzahl nicht als Kriterium, sondern nur die verkaufte Wärmemenge von mindestens 800 MWh/a.

Beachten Sie bitte, dass die Nutzung dieses Tools keine verbindliche Förderungsmittelzusage darstellt. Es handelt sich ausschließlich um eine Hilfestellung bei der Modulauswahl.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technisches Datenblatt inklusive Kostenaufstellung
  • Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie in den Informationsblättern.

Informationsblatt Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
Informationsblatt Modul 2: Wärme- und Kältenetze
Informationsblatt Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf
Informationsblatt Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zur gewerblichen Wärme- und Kälteversorgung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
Hier geht es zum Onlineantrag Modul 2: Wärme- und Kältenetze
Hier geht es zum Onlineantrag Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf
Hier geht es zum Onlineantrag Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt Modul 1 & 2
Datenblatt Modul 3
Datenblatt Modul 4

Bestätigung über den Bezug von Ökostrom

Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Informationsblatt QM Heizwerke
Informationsblatt messtechnische Heizwerksausrüstung

Weiterführende Links
Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Link QM Heizwerke
Link QM Heizwerke Datenbank
Liste der Qualitätsbeauftragten

Kontakt

Serviceteam Wärme- und Kälteversorgung

01/31 6 31-719
wkv(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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