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Beratung Kleinwasserkraft

Folgende Fristen werden für die Auswahlrunden 2023/2024 festgelegt:

  • 30.03.2023, 12 Uhr                
  • 30.06.2023, 12 Uhr              
  • 29.09.2023, 12 Uhr          
  • 19.01.2024, 12 Uhr
  • 19.04.2024, 12 Uhr
  • 31.07.2024, 12 Uhr
  • 29.11.2024 12 Uhr

Die Einreichmöglichkeit für das gegenständliche Programm wurde bis 28.02.2025 verlängert. 

Betreiber:innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer/innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken, reichen gemeinsam mit Ihrem fachlich geeigneten Projektant:innen ein.

Zur Programmzielerreichung sind zwei unterstützende Module vorgesehen.

In Modul 1 werden bestehende Kleinwasserkraftwerke und nicht energetisch genutzte, nicht passierbare Querbauwerke adressiert (≤ 2.000 kW). Im Rahmen des Modul 1 ist eine Machbarkeitsstudie als Werkzeug der Vorplanung zu erstellen.

In Modul 2 werden nur bestehende Kleinwasserkraftanlagen (≤ 2.000 kW) mit Revitalisierungsbedarf (Anpassung an den Stand der Technik) berücksichtigt. Die Erstellung der Entwurfs- und Bewilligungsplanung als vollständige Umsetzungsplanung für die Anpassung an den Stand der Technik ist durchzuführen. Voraussetzung für Modul 2 ist eine bereits bestehende Machbarkeitsstudie oder eine Machbarkeitsstudie entsprechend Modul 1.

Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Modul 1:
Im Rahmen der Antragstellung benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Angaben zur Höhe der Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie Nachweise, dass die Antragsteller/innen der Zielgruppe entsprechen, gebracht werden.

Modul 2:
Im Rahmen der Antragstellung benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Angaben zur Höhe der Kosten für die Erstellung der Entwurfs- und Bewilligungsplanung sowie Nachweise, dass die Antragsteller:innen der Zielgruppe entsprechen, gebracht werden. Weiters muss eine, im Vorfeld erstellte Machbarkeitsstudie und eine entsprechend unterzeichnete Absichtserklärung zur konkreten Umsetzung beigelegt werden.

Eine genaue Checkliste zu den Antragsunterlagen finden Sie im Leitfaden.

Hier geht es zum Onlineantrag Beratung-Kleinwasserkraft

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier 

Alle Formulare und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular Modul 1
Antragsformular Modul 2
Absichtserklärung

Weiterführende Links

Leitfaden
Klima- und Energiefonds

Kontakt

Serviceteam Beratung-Kleinwasserkraft

01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at

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