E-Ladeinfrastruktur 2023
Strom
Alles Wichtige im Überblick
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E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallboxen 2023
E-Mobilitätsoffensive 2023 – wurde mit 20.02.2024 erfolgreich beendet
Aufgrund des starken Interesses an der Förderungsaktion sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Registrierungen sind nicht mehr möglich.
Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Montage und Bezahlung und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
E-Mobilitätsoffensive 2024
Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell und werden in Kürze abgeschlossen. Weitere Informationen zu den neuen Förderungsaktionen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen und Wallboxen) für den betrieblichen Einsatz.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Weitere Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit finden Sie in der Ergänzung zum Informationsblatt - Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur - Meldeverpflichtung für Förderwerber
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Elektro-Ladeinfrastruktur“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).
Damit sind die Förderungsmittel für die E-Ladeinfrastruktur reserviert. Den Link zum Online-Antrag finden Sie im Registrierungs-Mail.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- das Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
- eine Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Abnahmeprotokoll
De-Minimis-Erklärung
Details zur Meldeverpflichtung Ladestellenverzeichnis
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen Ladestellen
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Webinar - Das österreichische Ladestellenverzeichnis
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Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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