E-Ladeinfrastruktur 2024
Unterkategorie Ladeinfrastruktur
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Alles Wichtige im Überblick
Das Förderungsprogramm „E-Ladeinfrastruktur 2024“ wurde wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Ladeinfrastruktur können nach wie vor gestellt werden. Wir danken für das große Interesse!
Die folgenden Informationen sind für bestehende Registrierungen und Antragstellungen relevant.
E-Ladeinfrastruktur – Standsäulen und Wallboxen 2024
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und Wallboxen) für den betrieblichen Einsatz.
Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und/oder Wallboxen), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Genaue Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Leitfaden. Weitere Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit finden Sie in der Ergänzung zum Informationsblatt - Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur - Meldeverpflichtung für Förderwerber
Zeitpunkt der Antragstellung
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für die E-Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail haben Sie den individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform erhalten. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.
Bitte beachten Sie: die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- das Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
- eine Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
- Fotos
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Abnahmeprotokoll
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen Ladestellen
Details zur Meldeverpflichtung Ladestellenverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Webinar - Das österreichische Ladestellenverzeichnis
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Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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