Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
FAQ

Das Förderungsprogramm „E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2024“ wurde wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge können nach wie vor gestellt werden. Wir danken für das große Interesse!

Die folgenden Informationen sind für bestehende Registrierungen und Antragstellungen relevant.

Elektro-Fahrzeuge zur Personenbeförderung

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der Fahrzeuge.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Zeitpunkt der Antragstellung

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail haben Sie den individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform erhalten. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.

Bitte beachten Sie: die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus des Fachhandels und dessen Nennung mit dem vorgesehenen Informationstext. Diesen finden Sie im Leitfaden. Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Für E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) entfällt diese Verpflichtung. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung in der Höhe der erwarteten Förderung (netto) erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnungen
  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern  

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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