E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2023
Strom
Alles Wichtige im Überblick
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Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung 2023
E-Mobilitätsoffensive 2023 – wurde mit 20.02.2024 erfolgreich beendet
Aufgrund des starken Interesses an der Förderungsaktion sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Registrierungen sind nicht mehr möglich.
Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
E-Mobilitätsoffensive 2024
Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell und werden in Kürze abgeschlossen. Weitere Informationen zu den neuen Förderungsaktionen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge für Betriebe“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).
Damit sind die Förderungsmittel für Sie reserviert. Den Link zum Online-Antrag finden Sie im Registrierungs-Mail.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein dürfen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag
- eine Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Leitfaden zu Ihrem Projekt
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Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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