E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2024
Unterkategorie Fahrzeuge
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Alles Wichtige im Überblick
Das Förderungsprogramm „E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2024“ wurde wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge können nach wie vor gestellt werden. Wir danken für das große Interesse!
Die folgenden Informationen sind für bestehende Registrierungen und Antragstellungen relevant.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung 2024
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb folgender Fahrzeugklassen:
- E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht),
- E-Kleinbusse (Klasse M2)
- leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit > 2,0 Tonnen und ≤ 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht).
Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Zeitpunkt der Antragstellung
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail haben Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform erhalten. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.
Bitte beachten Sie: jede Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung zumindest in der Höhe der Förderung NETTO erforderlich. Diese Zahlung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt worden sein.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag
- eine Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
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Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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