E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2023 (beschränkte Zielgruppe)

Strom

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Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 TONNEN + M1)

E-Mobilitätsoffensive 2023 – wurde mit 20.02.2024 erfolgreich beendet

Aufgrund des starken Interesses an der Förderungsaktion sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Registrierungen sind nicht mehr möglich.

Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

E-Mobilitätsoffensive 2024

Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell und werden in Kürze abgeschlossen. Weitere Informationen zu den neuen Förderungsaktionen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Autoimporteure wird die Anschaffung von PKW mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK. 

Förderungsmittel werden ausschließlich für folgende Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt:

  • Soziale Einrichtungen
  • E-Taxi
  • E-Carsharing
  • Fahrschulen

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Förderung beträgt:

  • 1.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)

Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges der E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Verkaufspreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).

Damit sind die Förderungsmittel für Sie reserviert. Den Link zum Online-Antrag finden Sie im Registrierungs-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein dürfen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung von mindestens 1.200 Euro brutto erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung

Häufig gestellte Fragen
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung 
Leitfaden

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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