Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Klimafitte Kulturbetriebe
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Aufbauend auf dem erfolgreichen Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds, dotiert aus den Mitteln aus dem Aufbau und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU, aus den Jahren 2022 und 2023 setzt das vorliegende Förderungsprogramm nunmehr einen Fokus zur Steigerung der Endenergieeffizienz von Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich.
Unterstützung für Hochwasser-Betroffene-Kulturbetriebe
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.03.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #737
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben. Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden.
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich. Das sind
- Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
- Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- vollständig ausgefülltes Dokument „Technisches Datenblatt“
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
- je nach Maßnahme gegebenenfalls weitere Unterlagen laut Informationsblatt
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
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Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
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Bericht des Kreditinstitutes
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Informationsblatt zur Antragstellung
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Kontakt
Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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