Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften
Alles Wichtige im Überblick
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Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds
Einreichungen sind laufend ab 07.10.2024 bis 31.03.2025 (14 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.
Folgende Fristen für Auswahlrunden werden festgelegt:
- 29.11.2024, 24 Uhr
- 31.01.2025, 24 Uhr
- 31.03.2025, 14 Uhr
Die Bewertung und Reihung sowie die Genehmigung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds erfolgen im Anschluss an die Auswahlrunden.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden, Bürgerenergiegemeinschaften zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Gebietskörperschaften.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen als Netzzugangangsberechtigte, welche die Voraussetzungen des § 16a Abs. 2 bis 7 ELWOG 2010 erfüllen. „Netzzugangsberechtigter“ sind gemäß § 7 Abs. 1 Z 54 ELWOG 2010 „natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Netzzugang begehrt, insbesondere auch Elektrizitätsunternehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“.
Das Programm richtet sich konkret an Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die als Vorbild und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und danach andere Investor und Investorinnen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.
Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen, et cetera von Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert.
Detailliertere Informationen finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Antragsformular– vollständig ausgefüllt laut Formblatt
- Leistungsverzeichnis, detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten Umfänge, Angebote bzw. Kostenschätzung, vollständig ausgefüllt laut Formblatt
Hier geht es zum Onlineantrag für Energiegemeinschaften.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare und Informationen zur Antragstellung
Antragsformular
Leistungsverzeichnis
Leitfaden
Weiterführende Links
Kontakt
Constantin Vallery
01/31 6 31-395
energiegemeinschaften(at)kommunalkredit.at
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