Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW
Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
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Fernwärmeanschlüsse ≥100 KWth zur Wärmebereitstellung
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.
Maßnahmenbezogene Details zur Einreichung finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung eines Fernwärmeanschlusses bitte bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Fernwärme.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at
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