Holzheizung < 100 kW
Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
Alles Wichtige im Überblick
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Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme 100 kW
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.
Darunter sind zu verstehen:
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Dazu zählen:
- Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
- Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
- Einbindung ins Heizungssystem
- Wärmespeicher
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.
Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile:
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage
- Einbindung ins Heizungssystem
- Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation
Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
- Grabungsarbeiten
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.
Wichtige Hinweise: Sollten Sie in Ihrer Gemeinde mehrere Anlagen gleichzeitig umsetzen, müssen Sie für jeden Projektteil einen eigenen Antrag stellen.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungen für die förderungsfähigen Kosten
- einen Wärmeliefervertrag (nur bei Anschluss an die Fernwärme).
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen bitte bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Raus aus Öl und Gas - erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Gemeinden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Ortskern
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Serviceteam "Raus aus Öl und Gas"
01/31 6 31-714
heizung(at)kommunalkredit.at
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