LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW
Unterkategorie Technische Gebäudeausrüstung
Alles Wichtige im Überblick
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Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Montagerelevante Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt- und Steckgeräte
- automatisierte Steuerung
Voraussetzung für die Förderung: Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet oder eine Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms“ zumindest in Höhe der Bundesförderung nachgewiesen sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Informationen zu Förderungen von LED Umstellungen für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten sowie Innenbeleuchtung ab 20 kW Anschlusswert finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/beleuchtungsoptimierung_gemeinden
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Das Rechnungsdatum der Hauptleistung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
Die Antragstellung inkl. aller Endabrechnungsunterlagen (siehe unten) erfolgt ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/led. Die Investitionen müssen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und vollständig bezahlt sein.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung (bitte halten Sie diese in elektronischer Form zum Upload bereit):
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung inkl. Bestätigung der Förderungsbedingungen
- Eingescannte Rechnungen mit Angaben zu Anzahl und Leistung der installierten LED-Leuchten sowie Einzelpositionen oder verbindlicher Bestätigung des Lieferanten (Hinweis: Pauschalrechnungen können nicht anerkannt werden)
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von LED-Systemen im Innenbereich bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag LED-Systeme im Innenbereich.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Weitere Informationen zur Antragstellung
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Informationsblatt zur Antragstellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Kontakt
Serviceteam LED-Systeme
01/31 6 31-710
led(at)kommunalkredit.at
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