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Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #618 

Mobilitätsmanagement im Rahmen des Förderprogrammes klimaaktiv mobil

Mit 02.04.2024 startet die Programmausschreibung „Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 28.02.2025, 12:00 Uhr möglich.

Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:

  • Radwege
  • Fußverkehrsinfrastruktur
  • Radschnellverbindungen
  • Regionale Radnetzausbauprogramme
  • Radabstellanlagen
  • Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
  • Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
  • Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
  • Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
  • eine technische Beschreibung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • etwaige Bescheide
  • Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
  • Datenblatt zur Antragstellung

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Hier geht es zum Onlineantrag Mobilitätsmanagement.

Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Bestätigung Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern
Fahrradzählstellen
Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt zur Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden
Zusatztafel Fuß- und Radweg
FAQ zum klimaaktiv mobil Programm für Gemeinden

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität

01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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