Radabstellanlagen 2024
Unterkategorie Mobilität
Alles Wichtige im Überblick
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Errichtung von Radabstellanlagen (+ E-Ladestationen) 2024
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von Radabstellanlagen und gegebenenfalls zugehöriger E-Ladestationen. Hierbei sind Stellplätze für mindestens 10 Fahrräder zu errichten.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird
- die Anschaffung von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für mindestens 10 Fahrräder, sofern diese nicht aus Mitteln des § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetzes idgF (Programm Park&Ride) finanziert werden und über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen, Gewerbevorschriften etc. vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen
- die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen
- die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.
- Die Abstellanlagen müssen barrierefrei vom öffentlichen Straßenraum zugänglich sein.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(-teile):
- Radabstellanlage mit Überdachung z.B. Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“, überdachte Anlehnbügel
- Radabstellanlage ohne Überdachung bzw. in Gebäuden
- E-Ladestationen
Zeitpunkt der Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung der Maßnahme und ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 28.02.2025 (12 Uhr) möglich. Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnung(en) für die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten der Anlagen
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bei der Errichtung von E-Ladepunkten
- Bestätigung der Planerin/des Planers, dass alle baulichen Maßnahmen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 03.02.13 Radverkehr) (www.fsv.at) ausgeführt wurden. Mit dieser Bestätigung ist auch eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, wieviele der errichteten Stellplätze aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden errichtet werden mussten.
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Hier geht es zum Onlineantrag „Radabstellanlagen“
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragsstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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