Thermische Gebäudesanierung - Umfassende Sanierung
Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung
Alles Wichtige im Überblick
Gemeinde als förderungswerbende Person (ausgenommen Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung), wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Veranstaltungsgebäude, Rathäuser oder Amtshäuser.
Informationsblatt
Onlineantrag
Datenblatt
Informationen und Antragstellung für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung (Eigennutzung oder dauerhafte Vermietung) finden Sie hier.
Energieberatung in Ihrem Bundesland:
Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Projekt-Planung sowie weitere Informationen & Sanierungstipps
Unterstützung für Hochwasser-Betroffene-Gemeinden
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Thermische Gebäudesanierung - Umfassende Sanierung“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.03.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Gemeinden
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #238
Umfassende Sanierung
- Durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster, etc.
- Fassaden- und Dachbegrünungen
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:
- Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
- Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung
- Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Energieausweise für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung inklusive der Energieausweise der allenfalls zu privaten / Wohnzwecken genutzten Teile (Energieausweise für Wohngebäude).
- Bei Fassaden- und Dachbegrünung: Technisches Datenblatt mit einer technischen Beschreibung der Begrünung inkl. Aufstellung der begrünten Flächen sowie der entsiegelten Stellplatzflächen
- Für Gebäude im Ortskern: Bestätigung Ortskern Kostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einer Investition von mehr als 500.000 Euro.
Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Bitte achten Sie auf die Übereinstimmung der Angaben zum Sanierungsvorhaben in den vorgelegten Dokumenten (Pläne, Energieausweise, Angebote).
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Gebäudesanierung bzw. Gebäudebegrünung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag thermische Gebäudesanierung, Fassaden- und Gebäudebegrünung
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung Ortskern
Technisches Datenblatt Gebäudebegrünung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
FAQ
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