Wärmerückgewinnung < 100 kW und Umluftsysteme < 50.000 m³/h
Unterkategorie Wärme aus nicht erneuerbaren Ressourcen
Alles Wichtige im Überblick
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Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmetauscher
- Pufferspeicher
- Steuerungselektronik
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Absauganlage (Zentraleinheit)
- Luftrückführung
- Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.
Für Projekte aus der agrarischen Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien für die förderungsfähigen Kosten
Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Wärmerückgewinnung < 100kW, Umluftsysteme < 50.000m³/h
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zielgruppen
Förderungsberechnung
Kontakt
Serviceteam Energiesparen
01/31 6 31-714
energiesparen(at)kommunalkredit.at
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