Abwasserentsorgung
Wasser
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #178
Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen, etc.
Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
Gefördert werden:
- die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
- die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Kanalanschlussleitungen
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderungssätze
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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