E-Mobilität 2023
Strom
Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung
E-Mobilitätsoffensive 2023 – wurde mit 20.02.2024 erfolgreich beendet
Aufgrund des starken Interesses an der Förderungsaktion sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Registrierungen sind nicht mehr möglich.
Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
E-Mobilitätsoffensive 2024
Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell und werden in Kürze abgeschlossen. Weitere Informationen zu den neuen Förderungsaktionen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at.
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Autoimporteure und der Zweiradimporteure wird im Jahr 2023 der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.
Die formelle Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf.
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Die Höhe der Förderung für die einzelnen Fahrzeugkategorien und Ladeinfrastruktur entnehmen Sie dem Leitfaden.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste sich der/die Antragsteller:in registrieren.
Damit sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. Den Link zum Online-Antrag finden Sie im Registrierungs-Mail.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnung(en) über den Ankauf des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
- das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
- Bei Ankauf eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular Förderungsabrechnung
Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Formular „Bestätigung Gemeinschaftsanlage“
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge
Liste der förderungsfähigen Ladegeräte
Häufig gestellte Fragen
Informationstext "E-Mobilitätsbonus" auf der Rechnung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Stromkennzeichnungsbericht e-control
Leitfaden
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-733
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!