Einzel-Abwasserentsorgung (für mehr als 50 EW oder in Extremlage)
Wasser
Alles Wichtige im Überblick
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Einzel-Abwasserreiningungsanlagen ≥50 EW oder in Extremlage
Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Gefördert werden:
- die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aufbaugröße von mehr als 50 EW für bis zu vier Objekte
- die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für Objekte in Extremlage
- der Anschluss (Kanalisation und zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte >1km mit mehr als 50 EW
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zeitpunkt der Antragsstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragsstellung:
- das Förderungsansuchen für Klein-Kleinabwasserentsorgungsanlagen (KABA)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragsstellung:
Weitere Informationen zur Antragsstellung:
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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