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Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte

Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.

Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden. Zuständige Ämter in den Landesregierungen 

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das Förderungsansuchen für Pauschal-Einzel-Wasserversorgungsanlagen (PEWV)  

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Ansuchen

Weitere Informationen zur Antragstellung

Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen

Kontakt

Serviceteam Wasserwirtschaft

01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at

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