Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Wasser
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Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden. Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Pauschal-Einzel-Wasserversorgungsanlagen (PEWV)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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