Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte in Extremlagen
Wasser
Alles Wichtige im Überblick
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Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung, etc.
Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen (EWVA)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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