Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte in Extremlagen
Wasser
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #741
Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung, etc.
Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
- Antrag
- Vom Antrag zum Vertrag
- Auszahlung
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen (EWVA)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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