Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus 2021/2022
Gebäude
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Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus
„raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022: Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit wird der Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
Ab 09.02.2021 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. (Hinweis zum gesetzlichen Zusagerahmen im Umweltförderungsgesetz: Für Förderungen in diesem Bereich stehen Mittel bis 2025 bereit.) Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden, anerkannt werden können.
Förderungsmittel für „raus aus Öl und Gas“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw.
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“.
Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.
Für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten gibt es einen Ortskernzuschlag. Ob sich das Förderobjekt im Ortskern und einem Erdgas-versorgtem Gebiet befindet, muss im Rahmen der Antragstellung mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt sowie in den „Häufig gestellten Fragen - FAQ“.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
Ab 09.02.2021 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.
Folgende Vorgehensweise ist zu empfehlen:
Vereinbaren Sie zunächst eine Energieberatung und lassen Sie sich hinsichtlich des geplanten Heizungstauschs sowie weiterer möglicher Energiesparmaßnahmen an Ihrem Haus beraten. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Alternativ zur Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes kann auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes herangezogen werden. Planen Sie daraufhin Ihr gewähltes Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb und fixieren Sie einen Installations- und Fertigstellungstermin. Registrieren Sie sich danach mit einem baureifen Projekt oder wenn Sie die Heizung bereits ersetzt haben.
Schritt 1 – Die Registrierung für Ihr baureifes bzw. bereits ab dem 01.01.2021 umgesetztes Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at. Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW).
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung müssen innerhalb von 26 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss spätestens 26 Wochen (das entspricht ca. 6 Monaten) nach Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind hier ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2021 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll bzw. einen klimaaktiv Heizungs-Check des jeweiligen Bundeslandes oder ein Gesamtsanierungskonzept
- alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
- Rechnungen für die Solaranlage (im Fall der Beantragung des Solarbonus)
- das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Ihren Meldezettel (bzw. Ihren amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein
- Für den Ortskernzuschlag beim Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme das Formular Bestätigung Ortskern
Informationen zu Landesförderungen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden sie hier.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular Endabrechnung
Bestätigung Ortskern
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022
Förderungsfähige Kosten
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Kontakt
Serviceteam "raus aus Öl und Gas"
01/31 6 31-735
heizung(at)kommunalkredit.at
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