Photovoltaik Wien-Stromspeicher

Unterkategorie Photovoltaik

Alles Wichtige im Überblick

Informationsblatt

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Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden natürlichen und juristischen Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.

Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Gefördert werden:

  • Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh

Nicht förderungsfähige Anlagen sind:

  • Erweiterungen bestehender Stromspeicher-Anlagen

Pro Photovoltaikanlage und Standort kann nur ein Stromspeicher samt Lastmanagementsystem gefördert werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 24 Monate ab Förderungszusage. Förderungsanträge können bis 31.12.2025 gestellt werden.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • ein Angebot zur Errichtung eines Stromspeichers der Fachfirma
  • einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt. Stellen Sie Ihren Antrag für eine Landesförderung eines stationären Stromspeichers in Wien bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Land Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Land Wien für Betriebe und juristische Personen

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at

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