Sanierungsscheck Ein-Zweifamilienhaus 2020
Unterkategorie Ein- und Zweifamilienhaus
Alles Wichtige im Überblick
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Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus
Die Förderungsaktion „Sanierungsscheck für Private 2020“ wurde mit 31.12.2020 erfolgreich beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung war von 11.05.2020 bis 31.12.2020 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:
- Formular „Technische Details Energieausweis“
- Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin
Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden Sie hier.
Für die beantragten Maßnahmen kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem Bundesförderungsprogramm gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular „Technische Details Energieausweis“
Formular Endabrechnung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt „Sanierungsscheck für Private 2020“
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Serviceteam Sanierungsscheck
01/31 6 31-722
sanierung(at)kommunalkredit.at
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