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Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus

Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Antragstellung ist ab 09.02.2021 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich: Sanierungsscheck für Private 2021/2022

Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 gestellt werden. Informationen zum Förderungsbudget finden Sie hier. (Hinweis zum gesetzlichen Zusagerahmen im Umweltförderungsgesetz: Für Förderungen in diesem Bereich stehen Mittel bis 2025 bereit.)

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden.

Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck21.at/mgw.

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen. Darüber hinaus können auch Einzelbauteilsanierungen gefördert werden.

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung ist ab 09.02.2021 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 (bei Antragsstellung im Jahr 2021) bzw. dem 30.09.2024 (bei Antragsstellung im Jahr 2022) erfolgen.

Eine Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen. Die notwendigen Informationen und Formularanhänge stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung.

Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMK festgelegt werden.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Bei umfassender Sanierung oder Teilsanierung 40 %: Formular „Technische Details Energieausweis“
  • Bei Einzelbauteilsanierung: Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder die ersten 3 Seiten eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept
  • Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Gebäudesanierung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden Sie hier.

Für die beantragten Maßnahmen kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem Bundesförderungsprogramm gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular „Technische Details Energieausweis“
Formular Endabrechnung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt „Sanierungsscheck für Private 2021/2022“
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Kontakt

Serviceteam Sanierungsscheck

01/31 6 31-722
sanierung(at)kommunalkredit.at

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