Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus
Unterkategorie Ein- und Zweifamilienhaus
Alles Wichtige im Überblick
- Thermische Sanierungen für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die älter als 15 Jahre sind.
- Nur für Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Objektstandort erforderlich
- Für Leistungen ab 01.01.2023
Infoblatt
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Erklärvideo Dämmung
Erklärvideo Fenstertausch
Erklärvideo Sanierung
Sonderaktion Hochwasser 2024
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen für die thermische Gebäudesanierung. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Sanierungsbonus“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Privathaushalte
Förderungsmittel werden im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen gestellt werden.
Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter "Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau"
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
Die konkreten Förderungshöhen und Förderungsbedingungen finden Sie hier:
Informationsblatt
Häufig gestellte Fragen – FAQ
A Einzelbauteilsanierung
Registrierung
- Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt ausschließlich online
- Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen
- Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert
Online-Registrierung Einzelbauteilsanierungen
Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.
Antragstellung
- Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
- Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden
- Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme bei der Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet sein muss
Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Auszahlung
- Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt
- Nach Genehmigung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen
B Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung 40%
Antragstellung
- Die Antragstellung für eine Umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv) oder eine Teilsanierung erfolgt ausschließlich online
- Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) und das Formular Technische Details Energieausweis stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung
Onlineantrag für Umfassende Sanierungen und Teilsanierung
Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.
Auszahlung
- Nach Umsetzung aller Maßnahmen und Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen wird Förderungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen
Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Alle Formulare
Formular Endabrechnung
Formular „Technische Details Energieausweis“
Weitere Informationen
Informationsblatt „Sanierungsbonus für Private“
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle
Information Gesamtsanierungskonzept
Mustervorlage Gesamtsanierungskonzept
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen Einzelbauteilsanierung
Allgemeine Vertragsbedingungen Umfassende Sanierungen und Teilsanierung
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Interesse! Bitte beachten Sie, dass wir auf unserer Website viele nützliche Informationen bereitstellen. Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, um alles durchzulesen.
Serviceteam Sanierungsbonus
01/31 6 31-264
sanierung(at)kommunalkredit.at
Sanieren für Alle in der Steiermark
Das BMK unterstützt ab September 2024 einkommensschwache Haushalte in der Steiermark bei der thermischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern weitere Informationen
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Schritt für Schritt zu Ihrer Förderung
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Erklärvideo Sanierung
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Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!