Sanierungsbonus mehrgeschossiger Wohnbau

Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau

Förderungsaktion erfolgreich beendet

Die Förderungsaktion Sanierungsoffensive mit „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden. 

Mittel ausgeschöpft

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Sie haben sich bereits erfolgreich registriert?

Dann haben Sie ab Registrierung nunmehr 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf der Frist. 

Längere Wartezeiten

Aufgrund der sehr hohen Anzahl eingehender Unterlagen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir werden uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. 

Weitere Informationen

Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zur Weiterführung der Förderungsaktion ab, da dies die Bearbeitungszeit in unseren Teams weiter verlängern könnte. Sobald weitere Informationen zur Fortführung der Sanierungsoffensive bekannt sind, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Antragsteller bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard bzw. „guter Standard“ ist der/die Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.

Für eine Einzelbauteilmaßnahme Fenster können ausschließlich Privatpersonen einen Antrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen.

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder „guter Standard“ des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage sowie der Austausch und die Sanierung der Fenster einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau.

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungsbedingungen finden Sie hier:
Informationsblatt
Häufig gestellte Fragen – FAQ

A Umfassende Sanierungen

Antragstellung

  • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist
  • Die Antragstellung für eine Umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv) erfolgt ausschließlich online. Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) und das Formular „Technische Details Energieausweis“ stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung

Auszahlung

  • Nach Umsetzung aller Maßnahmen und Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen wird Förderungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen von den Mitarbeiter:innen der KPC geprüft
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen

Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
 

B Einzelbauteilsanierung Fenster

Registrierung

  • Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt ausschließlich online
  • Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen
  • Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert

Antragstellung

  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
  • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme bei der Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet sein muss

Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Auszahlung

  • Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt
  • Nach Genehmigung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen

Alle Formulare

Formular Endabrechnung
Formular „Technische Details Energieausweis“
Datenblatt Fassadenbegrünung 
Bestätigung Ortskern

Weitere Informationen

Informationsblatt Sanierungsbonus für Private mehrgeschossiger Wohnbau
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten Sanierung
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle
Information Gesamtsanierungskonzept
Mustervorlage Gesamtsanierungskonzept
Informationsblatt für hochwasserbetroffene Privathaushalte

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Vertragsbedingungen Umfassende Sanierung klimaaktiv
Allgemeine Vertragsbedingungen Einzelbauteilsanierung

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Bitte beachten Sie, dass wir auf unserer Website viele nützliche Informationen bereitstellen. Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, um alles durchzulesen.

Serviceteam Mehrgeschossiger Wohnbau

01/31 6 31-722
sanierung(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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