Solaranlagen 2020
Unterkategorie Ein- und Zweifamilienhaus
Alles Wichtige im Überblick
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Eine Förderaktion des Klima- Und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Förderaktion erfolgreich beendet
Registrierungen im Rahmen der Förderaktion Solaranlagen sind nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft.
Eine Antragstellung ist noch für jene FörderungswerberInnen möglich, die sich vor Ausschöpfung des Budgets über die Online-Plattform registriert haben. Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 12 Wochen errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt.
Förderungsmittel für Solaranlagen werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Pro Antragsteller:in kann unabhängig vom Standort nur für eine Solaranlage um Förderung angesucht werden
Der Klima- und Energiefonds fördert:
- neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden.
Gefördert werden Anlagen:
- die eine Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m² aufweisen,
- deren Lieferant das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führt oder die nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sind oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sind, keine galvanische Beschichtung aufweisen und bei denen eine 10-Jahres-Garantie für die Kollektoren vorliegt,
- die auf Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2006 errichtet werden,
- die überwiegend privat genutzt werden und
- die ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Die Listen der Lieferanten bzw. der zertifizierten Kollektoren finden Sie hier:
- Liste „Austria Solar Gütesiegel“ Lieferanten
- Liste „Österreichisches Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“
- Liste „Solar Keymark“-Richtlinie
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderaktion Solaranlagen verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Antragstellung (Schritt 2) für alle bereits registrierten Projekte ist nach Umsetzung der Solaranlage durchzuführen und erfolgt über die individuelle Antragsplattform. Der Zugangslink wurde mittels E-Mail nach dem Abschließen der Registrierung zugesandt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das vollständig ausgefüllte „Bestätigungsformular Solaranlagen“
- alle Rechnungen für das Projekt
- den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin
Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Bestätigungsformular Solaranlagen
Leitfaden
Liste „Austria Solar Gütesiegel“ Lieferanten
Liste „Österreichisches Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“
Liste „Solar Keymark“-Richtlinie
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!