Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025
Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau
Alles Wichtige im Überblick
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Einreichen können gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG).
Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des/der Eigentümers:in eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.
Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.
Wird neben der Sanierung auch das alte fossile Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem ersetzt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen von „raus aus Öl“ - mehrgeschoßiger Wohnbau gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Anträge können ab 02.05.2024 so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025. Im Rahmen der Förderungsaktion kann pro Wohnobjekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Anträge für eine umfassende Sanierung können ausschließlich online gestellt werden. Hier geht es zum Onlineantrag.
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung erhalten Sie von uns den Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe.
Nach Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen wird Förderungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft. Nach positiver Prüfung wird die Förderung ausbezahlt.
Alle Formulare
Formularanhang „Technische Details Energieausweis“
Formular Endabrechnung
Weitere Informationen
Informationsblatt Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025
Förderungsfähige Kosten
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen Umfassende Sanierung klimaaktiv
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Förderung nicht gefunden?
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